Checkliste für die Steuererklärung

Mit dieser Checkliste können Sie sich auf den Termin beim Lohnsteuerhilfeverein vorbereiten.

Sammeln Sie bitte schon während des laufenden Jahres alle benötigten Unterlagen in einem Ordner, das erspart Ihnen viel Zeit und unnötige Laufereien.

Vorsichtshalber sollten Sie alle Rechnungen, Quittungen und Belege – bis zur endgültigen Klärung – aufbewahren und nicht unüberlegt wegwerfen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Steuerbescheid des Vorjahres, falls Sie als neues Mitglied kommen
  • Angaben zur Tätigkeit/Arbeitsort
  • Datum der Eheschließung/ Bankverbindung

EINKOMMEN

  • elektronische Lohnsteuerbescheinigung(en)
  • Abfindungen(Vereinbarung dazu + Lohnschein Auszahlungsmonat)
  • Nachweise über Fehlzeiten im Job (z. B. Bescheinigung Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Krankengeld, Übergangsgeld bei Kur)
  • Rentenbescheide/Rentenbezugsmitteilungen einschl. Zusatz- und Riester-Rente

AUSGABEN für die Arbeit

  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte( Anzahl der Arbeitstage/Kilometer)
  • Kosten für Arbeitsmittel, Berufsbekleidung, Werkzeuge, Fachliteratur
  • Fortbildungskosten(Gebühren/Büromaterial/Fahr- und Übernachtungskosten/Erstattung vom Arbeitgeber)
  • Bewerbungskosten(Fotos/Büromaterial/Fahr- und Übernachtungskosten/Erstattung vom Arbeitgeber oder A-Amt)
  • Nachweise über Dienstreisen/Lehrgänge/Abordnungen und Abrechnung mit dem Arbeitgeber
  • Baustellenliste bei Montagearbeitern
  • Kosten doppelte Haushaltsführung(Miete/Fahrkosten/Einsatzauftrag dafür)
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Steuerberatungskosten
  • Kosten Arbeitszimmer

SONDERAUSGABEN

  • Belege über gezahltes Kirchgeld
  • Belege über Spenden und Parteibeiträge
  • Angaben zu Beitragszahlungen an: Lebensversicherungen/Rentenversicherungen/Unfallversicherungen/Sterbeversicherungen/
  • Zahnzusatzversichrungen/Brillenversicherungen/ Haftpflicht Auto, Krad und Hund
  • Nachweise für Beitragszahlungen in die Riester-Rente
  • Bescheinigungen der Krankenkasse über die gezahlten Beiträge bei privat Versicherten oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherten

AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN

  • Nachweis über Körperbehinderung/ SB-Ausweis
  • Einstufung in den Pflegegrad
  • Nachweis über die Pflege von Angehörigen
  • Nachweis über die finanzielle Unterstützung von bedürftigen Angehörigen(Das Einkommen des Angehörigen ist dabei nachzuweisen)
  • Zahlung von Unterhalt an den getrennt lebenden/geschiedenen Ehepartner
  • Nachweise über Arzt-/Krankenhaus-/Kur-/ Heilpraktikerkosten / Fahrkosten dafür
  • Zuzahlung bei Zahnarzt, Brille Hörgerät und Leistung der privaten Zusatzversicherung dafür
  • Zuzahlung für verordnete Medikamente und Privatrezepte/Physiotherapie
  • Abrechnung 1 % mit der Krankenkasse
  • Beerdigungskosten – soweit diese den Nachlass übersteigen

KINDER

  • Name, Geburtsdatum, Anschrift des anderen Elternteils, falls nicht zusammenlebend
  • Steuerliche ID-Nummer
  • Behindertenausweis des Kindes
  • Kinderbetreuungskosten/Tagesmutter, Kita, Hort (Vertrag und 1 Kontoauszug)
  • Schulgeld/ Vertrag und 1 Kontoauszug

Kinder über 18 Jahre

  • Ausbildungsnachweis/ Schulbescheinigung/Ausbildungsvertrag/Studienbescheinigung
  • Nachweis Miete bei auswärtiger Unterbringung
  • Lohnsteuerbescheinigung des Kindes/Bafög-Bescheid

Kinder ohne Kindergeldbezug, über 25 Jahre und noch in Ausbildung

  • Ausbildungsnachweis
  • Unterstützung durch die Eltern, Zahlnachweis bei auswärtiger Unterbringung
  • Einkommen des Kindes

SPARER UND ANLEGER

  • Steuerbescheinigungen über Zinserträge ( Freibetrag 801 € pro Person)
  • Steuerbescheinigung über gekündigte und ausgezahlte Lebens- oder RiesterRenten-Versicherungen
  • Anlage VL (Vermögenswirksame Leistungen die über den Arbeitgeber eingezahlt werden)

MIETER UND IMMOBILIENBESITZER

für die selbst genutzte Wohnung/Haus :

  • Handwerkerrechnungen und Kontoauszug der Zahlung (bei Barzahlung keine Anrechnung !) ( Schornsteinfeger, Wartung Heizung und Wartung Biokläranlage zählen als Handwerkerrechnung)
  • Bescheinigung über bewilligte Fördermittel z. Bsp beim Umbau Heizung/Biokläranlage
  • Bei Mietern: Abrechnung der Nebenkosten, Hausmeister und Grünpflege zählen als Handwerker
  • Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse /Vertrag/Nachweis Abführung Sozialversicherung

BEI EINNAHMEN AUS VERMIETUNG

  • Mietvertrag, nur bei Erstberatung oder Änderung (Mieterwechsel)
  • Nebenkostenabrechnung an den Mieter

Belege über die Ausgaben

  • Anschaffungskosten der Immobilie bei Erstvermietung (Kaufvertrag/Makler/Grunderwerbsteuer/Notarkosten/Auflassungsgebühr/Fahrkosten)
  • Darlehnsvertrag
  • Belege über Werterhaltungsmaßnahmen
  • Belege über Betriebskosten oder lt. Abrechnung/Abrechnung Hausgeld einschl. Grundsteuer